Rosen-Apotheke
03 84 61 / 91 13 96
rosen-apotheke-buetzow@t-online.de
Forsthof-Apotheke
03 84 61 / 34 97
forsthof-apotheke-buetzow@t-online.de

Rosen-Apotheke 

Ihre Apotheke in Bützow mit dem kompletten Service und kompetenter Mannschaft

Ihre Apotheken in Bützow


  • Rosen-Apotheke in Bützow
    Rosen-Apotheke in Bützow
    Rosen-Apotheke in Bützow
    Rosen-Apotheke in Bützow

    Die Rosen-Apotheke in Bützow wurde im Oktober 2005 eröffnet. Die durch den Umbau des im Objekt befindlichen Supermarktes frei gewordenen Räume boten uns dazu die Möglichkeit. Der Name „Rosen-Apotheke“ hat dabei schon Geschichte. 1991 wurde sie als erste nach der Wende privat gegründete Apotheke Mecklenburg-Vorpommerns im Einkaufzentrum in der Karl-Marx-Straße eröffnet.

    Aus Standortgründen wurde die Rosen-Apotheke 1994 verlegt und am Forsthof in Bützow als Forsthof-Apotheke neu eröffnet. Die Neueröffnung an der Wismarschen Straße bot uns jetzt die Möglichkeit, wieder eine Apotheke unter dem traditionellen Namen „Rosen-Apotheke“ zu führen.

    Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Beratung und Service


Wir verkaufen nicht nur Arzneimittel, sondern fertigen nach Angaben des Arztes in unserer Rezeptur auch individuell zusammengestellte Arzneimittel an, z. B. Salben, Mixturen, Zäpfchen und Teemischungen.

Um Sie gut beraten zu können, bilden sich unsere Mitarbeiter ständig auf Seminaren weiter. Außerdem verfügen wir über ein leistungsstarkes Computersystem. Wir sind mit der Forsthof-Apotheke vernetzt, so dass wir jederzeit in der Lage sind, Medikamente, die wir nicht vorrätig haben, sofort aus der Forsthof-Apotheke zu beziehen, wenn sie dort am Lager sind. Genauso natürlich auch andersherum. 

Ihre Kundenkarte ist sowohl in der Rosen-Apotheke als auch in der Forsthof-Apotheke gültig. 

Leistungen


Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen!

Diesem Leitsatz haben wir uns verschrieben.
Sie finden bei uns:
  • Medikamente der Schulmedizin
  • Homöopathische Arzneimittel
  • Naturarzneimittel
  • Botenlieferung
  • Belieferung von Pflegeeinrichtungen und Rezeptsammelstellen
  • Kompetente Beratung in Ernährungs- und Kosmetikfragen
  • Hilfsmittel zur Krankenpflege
  • Inkontinenzversorgung und vieles mehr

Unser umfangreiches Leistungsangebot

Öffnen Sie die jeweiligen „Leistungen“ und Sie erhalten einen Überblick über unser umfangreiches Leistungsangebot.
Alternative Medizin
Homöopathie
Anmessen
Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Stützstrümpfe
Blutuntersuchungen
Cholesterin gesamt, Glucose
Krankenpflege
Diabetikerversorgung, Inkontinenz, Kompressionsstrümpfe, Pflegehilfsmittel
Pflegende Kosmetik
Avene, Dermasence, Eucerin, Frei, Medipharma - Olivenölkosmetik, Weleda
Überprüfung
Erste-Hilfe-Schrank, Hausapotheke, Kfz-Verbandkasten, Reiseapotheke
Verleih
Babywaagen, elektrische Milchpumpen
Seminarraumnutzung
Seminarraum für Selbsthilfegruppen und Schulungen
Bargeldlose Zahlung
EC-Karte, Kreditkarte

Notdienst­plan


Hier finden Sie den Apotheken-Notdienstplan für Bützow
als PDF zum Ansehen und Downloaden.

Bützower Taler


Sammeln Sie die Taler in unserer Apotheke und gönnen Sie sich dafür etwas bei unseren Partnern !

Achtung: ab sofort neuer Prämienkatalog für die "Bützower Taler"

Zuzahlung


Für Arznei- und Verbandmittel ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises zu zahlen; mindestens 5 EUR höchstens 10 EUR und nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Beispiele

Arzneimittel (Abgabepreis)Zuzahlung
72,78 €
7,28 €
25,00 €
5,00 €
110,00 €
10,00 €
Festbetragsregelung: Für einige Medikamente wurden von den Krankenkassen Preisgrenzen (Festbeträge) festgelegt. Das heißt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein solches Medikament nur bis zur Höhe dieses Festbetrages. Die Differenz zwischen Festbetrag und dem tatsächlichen Arzneimittelpreis ist -unabhängig von der Zuzahlung- zusätzlich vom Patienten zu zahlen, auch dann, wenn der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist.

Beispiele

Arzneimittel (Abgabepreis)Festbetrag
27,78 €
20,00 €
vom Patienten zu zahlen: 7,78 € (Differenz zum Festbetrag)+ 5,00 € Rezeptgebühr = 12,78 €

Ist der Patient von der Rezeptgebühr befreit, entfallen die 5,00 € Rezeptgebühr.
Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) sind von der Rezeptgebühr befreit. Für alle anderen Personen besteht beim Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze die Möglichkeit, sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass für den Rest eines Kalenderjahres nicht mehr zugezahlt werden muss.
Für Medikamente mit einem nur sehr geringen Abgabepreis (so genannte Bagatell-Arzneimittel), zweifelhaften Nutzen und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Kranken­kassen keine Kosten übernehmen. Zu Belastungs­grenzen, Zuzahlungsbefreiungen, Programmen für chronisch Kranke uvm. berät Sie Ihre Krankenkasse.

Kontakt


Füllen Sie einfach dieses Formular aus, wenn Sie weitere Informationen benötigen und mit uns Kontakt aufnehmen möchten.

Rosen-Apotheke Bützow
Wismarsche Str. 2
18246 Bützow

Öffnungszeiten
Mo. - Fr.: 08:00 - 18:00 Uhr
Sa.: 08:00 - 12:00 Uhr

Tel.: 03 84 61 / 91 13 96
E-Mail: rosen-apotheke-buetzow@t-online.de
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