Zuzahlung



Für Arznei- und Verbandmittel ist eine Zuzahlung in Höhe von 10 Prozent des Abgabepreises zu zahlen; mindestens 5 EUR höchstens 10 EUR und nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Beispiele
- Arzneimittel (Abgabepreis)
- 72,78 €
- 25,00 €
- 110,00 €
- Zuzahlung
- 7,28 €
- 5,00 €
- 10,00 €
Festbetragsregelung: Für einige Medikamente wurden von den Krankenkassen Preisgrenzen (Festbeträge) festgelegt. Das heißt, die Krankenkasse übernimmt die Kosten für ein solches Medikament nur bis zur Höhe dieses Festbetrages. Die Differenz zwischen Festbetrag und dem tatsächlichen Arzneimittelpreis ist -unabhängig von der Zuzahlung- zusätzlich vom Patienten zu zahlen, auch dann, wenn der Patient von der Rezeptgebühr befreit ist.
Beispiele
- Arzneimittel (Abgabepreis)
- 27,78 €
vom Patienten zu zahlen: 7,78 € (Differenz zum Festbetrag)+ 5,00 € Rezeptgebühr = 12,78 €
- Festbetrag
- 20,00 €
Ist der Patient von der Rezeptgebühr befreit, entfallen die 5,00 € Rezeptgebühr.
Kinder und Jugendliche (bis 18. Lebensjahr) sind von der Rezeptgebühr befreit. Für alle anderen Personen besteht beim Überschreiten der persönlichen Belastungsgrenze die Möglichkeit, sich eine Bescheinigung ausstellen zu lassen, dass für den Rest eines Kalenderjahres nicht mehr zugezahlt werden muss.
Für Medikamente mit einem nur sehr geringen Abgabepreis (so genannte Bagatell-Arzneimittel), zweifelhaften Nutzen und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen die Krankenkassen keine Kosten übernehmen. Zu Belastungsgrenzen, Zuzahlungsbefreiungen, Programmen für chronisch Kranke uvm. berät Sie Ihre Krankenkasse.